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Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt, am 28.04.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die letzten Wochen haben die Hausärztinnen und Hausärzte gezeigt, dass sie nicht nur Versor­gung können, sondern auch Krisenmanagement! Während es in manchen Teilen Deutschlands so schien, als hätte man nie auch nur von der Möglichkeit einer Pandemie gehört, haben Sie das Zepter in die Hand genommen, Entscheidungen getroffen und umgesetzt. Von der Um­strukturierung der Praxisabläufe über die selbstständige Beschaffung von Schutzausrüstung bis hin zu Fieberambulanzen in verlassenen Bahnhöfen ist alles dabei, alles initiiert und umgesetzt von engagierten Hausarztpraxen. Meinen Respekt dafür!

Gerade durch unseren Verband konnten wir gemeinsam agieren und hatten damit Erfolg. Wenn so viele Gesetzespakete geschnürt und gesundheitspolitische Entscheidungen getroffen werden und das im Schnellverfahren, dann müssen wir vor allem wachsam, schnell und laut sein! Die Versorgungssituation in den Hausarztpraxen wird gerne mal übersehen und so heißt es für den Bundesverband wie auch für die Landesverbände, dass wir Ihre Perspektive und Ihre Forderungen so einbringen müssen, dass diese nicht überhört werden können.

Telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit


Jüngstes Beispiel ist die Diskussion um die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Der G-BA hat sich da ja nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Erst kam die 14-Tage-Regelung viel zu spät – und das auch nur auf Druck des Verbandes. Dann wurde sie freitags per Beschluss für den folgenden Montag eingestellt. Sonntags folgte direkt in einer konzertierten Aktion der Hausärzteverbände eine Protestwelle. Montags dann die Entscheidung: Die Sonderregelung wird noch einmal verlängert. Das hätte auch leichter gehen können!

Nun wird Ende dieser Woche aber bereits die Frist verstreichen. Wir haben uns daher erneut in einem Offenen Brief an den G-BA gewendet und eine Verlängerung bis Ende des Distanz­gebots, aber zumindest bis Ende des 2. Quartals, gefordert.

Vordringliche Aufgabe in dieser Zeit muss der Schutz der Risikopatienten wie auch der sie behandelnden Ärzte sein. Wenn nun die Patienten mit Beschwerden der oberen Atemwege wieder in die Praxen kommen, um sich krankschreiben zu lassen, besteht die Gefahr, dass gerade die älteren, multimorbiden Patienten es vermeiden, in die Praxen zu kommen. Sie wissen ja selbst am besten, was dies für Risiken für die Patienten mit sich bringen würde. Eine Verlängerung ist daher unerlässlich!

Schutzschirm – Hausarztzentrierte Versorgung


Ein weiteres wichtiges Thema ist der finanzielle Schutzschirm für die ambulante Versorgung. Hier klemmt es an der ein oder anderen Stelle noch. Insbesondere, was die morbiditätsbe­dingte Gesamtvergütung (MGV) betrifft. Erfreulich ist, dass die Kassen genauso viel Geld für die Versorgung der Patienten bereitstellen müssen, wie zu „normalen“ Zeiten – der Umfang bleibt also trotz reduzierter Leistungsmenge regulär.

Interpretationsspielraum gibt es aber zum einen bei der Frage der Bedingung dieser Auszah­lung (sie ist an die Gefährdung der Fortführung der Praxen geknüpft ist). Zum anderen müssen dann natürlich auch noch die Honorarverteilungsmaßstäbe entsprechend von den KVen ange­passt werden und das „go“ von den Aufsichten kommen; die Kassen sind hier lediglich anzu­hören. Wir wissen: wenn es um Honorarverteilung geht, wird es häufig undurchsichtig und kompliziert. Insgesamt gibt es also noch einige Unklarheiten und Unsicherheiten, die wir nicht aus den Augen verlieren dürfen.

Eine wesentliche Konstante für die Hausärztinnen und Hausärzte ist und bleibt auch in diesen Zeiten die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV). Sie ist nach wie vor der beste Schutzschirm – gerade, weil sie speziell an die Versorgungssituation in den Hausarztpraxen angepasst ist! Wieder einmal zeigt sich also, dass wir uns zu Recht vor über zehn Jahren für dieses Versor­gungsmodell entschieden und es umgesetzt haben!

Und auch, wenn es in der HZV nicht so umfangreicher Sonderregelungen wie im Kollektiv­vertrag bedarf, sind die Landesverbände und die HÄVG auch weiterhin mit den Kassen im ständigen Austausch, um mögliche Schieflagen sofort auszugleichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Fieberambulanzen oder HZV-Verträge: Wir beweisen einmal mehr gemeinsam, dass wir Erfolg mit dem haben, was wir uns vornehmen – auch in Corona-Zeiten!

Herzliche Grüße

Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender