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Rundbrief des Bundesvorsitzenden, Ulrich Weigeldt, gemeinsam mit der DEGAM, am 17.03.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir befinden uns in herausfordernden Zeiten, in denen viel Engagement und häufig auch lokale Improvisation nötig sind, um von Tag zu Tag die richtigen Versorgungsmaßnahmen zu treffen. Für die großartigen Leistungen und Ihr tägliches Engagement gebührt Ihnen und Ihren Teams schon jetzt großer Respekt und ein herzliches Dankeschön!

Die von Bundes- und Landesregierungen getroffenen Maßnahmen sind absolut richtig, denn es geht in den nächsten Wochen vor allem darum, die exponentielle Ausbreitung von COVID-19 (soweit es möglich ist) einzudämmen. Dazu ist es essenziell, generell die sozialen Kontakte auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu reduzieren und Risikogruppen umfassend zu schützen.

Für uns haben aktuell zwei Punkte oberste Priorität:
1. Wir müssen alles dafür tun, damit das Coronavirus nicht in unsere Praxen gelangt; d.h. maximale Eindämmung von Arzt-Patienten-Kontakten und Patient-Patienten-Kontakten in unseren Praxen und
2. nur, wenn uns die entsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt wird, können wir uns aktuellen in unseren Praxen auch direkt um COVID-19-(Verdachts-)Fälle kümmern!

Deshalb empfehlen wir, die Praxisabläufe ab sofort nach diesen Prinzipen auszurichten!

Hier sind grundlegende Überlegungen und Empfehlungen, die wir Ihnen dringend anraten, in Ihrem Praxisablauf zu adaptieren:

  1. Infizierte Patienten oder Verdachtsfälle werden primär telefonisch oder per Videosprechstunde behandelt. Dies ist durch Aushänge unter Angabe der Telefonnummer vor der Praxis, Triage vor der Praxistür, Hinweise auf Websites usw. entsprechend kenntlich zu machen und auch einzuhalten.

  2. Alle ambulant behandelbaren Infektions-Fälle sind telefonisch bzw. anderweitig kontaktlos (auch durch Recall) unter Empfehlung einer häuslichen Isolierung zu betreuen.

  3. Auch außerhalb der Versorgung von infizierten Patienten oder Verdachtsfällen sind Kontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. (Rezepte, Überweisungen, AU usw. per Post zusenden, ggf. spezielle Abholzeiten und -orte vereinbaren. WICHTIG: Das Ausstellen einer AU ist jetzt auch telefonisch möglich; die Abrechnung erfolgt über die GOP 01435 plus GOP 40122 für das Porto; Versichertendaten der eGK werden, soweit sie noch nicht in der Praxis vorliegen, telefonisch erfragt!)

  4. Erwägen Sie eine Verschiebung aller nicht zwingend nötigen Behandlungstermine (wie z.B. GU, HKS, Schulungen, DMP, Routinelaborkontrollen usw.)

  5. Reduzieren Sie Hausbesuche, insbesondere bei Risikopatienten oder in Alten- und Pflegeheimen, auf das Notwendigste. Nutzen Sie auch hier zunächst den telefonischen Kontakt und – soweit möglich – Videosprechstunden.

  6. Soweit möglich, erhalten Sie Ihre (telefonische) Erreichbarkeit für Ihre Patienten; durch das hohe Maß an Vertrauen in den hausärztlichen Rat sind Sie für Ihre Patienten in dieser kritischen Situation wichtiger denn je.


Beachten Sie grundsätzlich die sich zurzeit ggfs. täglich ändernden Behandlungsleitlinien. Viele für die Behandlung essenziellen Fragen werden danach zu klären sein.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender
Deutscher Hausärzteverband

Prof. Dr. Martin Scherer
Präsdient
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin