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Rundbrief des Bundesvorstandes am 31.03.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ohne Not lässt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Sonderregelung zur telefonischen Krank­schreibung auslaufen. Demnach ist die Telefon-AU nur noch heute möglich.

Als Deutscher Hausärzteverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass die Möglichkeit, unsere Bestandspatientinnen und -patienten telefonisch krankzuschreiben, endlich dauerhaft eingeführt wird. Für uns ist klar: Ohne die Telefon-AU wird es immer schwieriger, die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten mit der immer knapper werden Ressource „Arztzeit“ noch zu stemmen.

Wir alle kennen doch die Montagvormittage in den „Infektwintern“, an denen unsere Praxen dermaßen voll sind, dass das Pensum kaum noch zu bewältigen ist. Gerade der vergangene Winter hat bewiesen, dass dies nicht nur in der Corona-Hochzeit so ist. Um diesen enormen Versorgungsdruck bewältigen zu können, brauchen wir dringend einen „Instrumentenkasten“, den wir nach eigener Einschätzung flexibel und bedarfsgerecht einsetzen können und der uns insbesondere in diesen Hochphasen entlastet. Dazu muss selbstverständlich auch die telefonische Krankschreibung zählen.

Den Gremien, die solche vollkommen realitätsfremden Entscheidungen wie die Abschaffung der Tele­fon-AU treffen, sagen wir: Wer seit Jahren keine Praxis von innen gesehen hat und nicht auf diejenigen hört, die tagtäglich die Versorgung sicherstellen, wird vielleicht so manches verändern, aber nichts ver­bessern – im Gegenteil!

Jede/r, die / der in der hausärztlichen Versorgung arbeitet, weiß, dass es ohne telefonische Krankschrei­bungen kaum noch geht! Die Telefon-AU ist wie die Videosprechstunde eine ärztliche Leistung, bei der wir genauso abwägen, versorgen und haften wie im Rahmen der Praxissprechstunde. Entsprechend muss sie natürlich auch identisch bezahlt werden! Zudem ergibt es keinerlei Sinn, die Einschränkung auf Atemwegsinfekte beizubehalten! Wir wissen doch schließlich am besten, wen wir in der Praxis sehen müssen und wen nicht!

Wir werden hier den Druck aufrechterhalten und weiter dafür kämpfen, dass wir Hausärztinnen und Hausärzte die Instrumente an die Hand bekommen, die wir brauchen, um unsere Patientinnen und Patienten auch zukünftig hochwertig und effizient zu versorgen. Bis dahin sind wir gezwungen, weiterhin Pragmatismus walten zu lassen – wie wir es in der Vergangenheit auch immer getan haben. Am Ende des Tages muss und wird unsere Priorität immer sein, die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten sicherzustellen!

Paxlovid - Zwei Schritte vor, einer zurück

Ein zweites, leider ebenfalls sehr ärgerliches Thema betrifft die Abgabe von Paxlovid durch die Haus­ärztinnen und Hausärzte. Dass wir Paxlovid seit August 2022 direkt an unsere Patientinnen und Patien­ten abgeben können, war eine sehr nachvollziehbare Entscheidung der Politik. So konnte sichergestellt werden, dass die Behandlung, wann immer notwendig, zeitnah beginnt.

Zwar ist die Abgabe von Paxlovid durch Hausärztinnen und Hausärzte auch über den 07. April 2023 hin­aus möglich, allerdings laufen die Regelungen zur Leistungsvergütung aus. Damit wird die Vergütung in Höhe von 15 Euro ersatzlos gestrichen! Das ist schlichtweg absurd: Es käme doch auch keiner auf die Idee, einem Architekten zu sagen, dass er gerne ein Haus entwerfen kann, dafür aber leider kein Geld mehr bekommt.

Wir haben selbstverständlich beim Ministerium interveniert. Sollte diese Entscheidung jedoch Bestand haben, dann werden sich natürlich Hausärztinnen und Hausärzte dagegen entscheiden, Paxlovid zu lagern und abzugeben. Das wäre sehr schade, denn das hausärztliche Dispensierrecht hat sich die ver­gangenen Monate als echtes Erfolgsmodell erwiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass wir aktuell viele Kämpfe aufgrund von Entscheidungen führen müssen, die fernab der Versorgungsrealität getroffen wurden und diese dennoch oder gerade deswegen negativ beeinflussen. Wir werden alles dafür tun, dass diese Hindernisse, die einer effizienten und patientengerechten Versorgung im Weg stehen, wieder aus der Welt geschafft werden!

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Markus Beier
Bundesvorsitzender

Prof. Dr. Nicola Buhliger-Göpfarth
Erste stellvertretende Bundesvorsitzende