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Deutscher Hausärzteverband gratuliert KBV-Vorstand zur Wahl – „Hausärztliche Themen müssen nach Außen und im eigenen Haus mit Nachdruck vertreten werden“

Berlin, 03. März 2023. – Der Deutsche Hausärzteverband gratuliert Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner sowie Dr. Petra Reis-Berkowicz und ihren Stellvertretenden zur Wahl als Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beziehungsweise zur Vorsitzenden der Vertreterversammlung. „Wir gratulieren den Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich zur erfolgreichen Wahl und wünschen ihnen eine glückliche Hand und viel Erfolg bei den anstehenden Herausforderungen. Wir freuen uns auf eine kollegiale Zusammenarbeit. Gleichzeitig danken wir Dr. Thomas Kriedel für seine Arbeit und seinen Einsatz in den vergangenen sechs Jahren“, so Dr. Markus Beier, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, erste stellvertretende Bundesvorsitzende.

Dr. Beier betonte, dass die Hausärztinnen und Hausärzte klare Erwartungen an den neu gewählten KBV-Vorstand haben: „Wir erwarten von dem KBV-Vorstand, insbesondere natürlich von dem hausärztlichen, dass er die hausärztlichen Interessen lautstark vertritt – nicht nur nach Außen, sondern gerade auch im eigenen Haus.“

Als zentrale Themen nannten Dr. Beier und Prof. Dr. Buhlinger-Göpfarth unter anderem das kooperative Nebeneinander zwischen Kollektiv- und Selektivvertrag, die zielgerichtete Förderung des hausärztlichen Nachwuchses sowie einen spürbaren Bürokratieabbau – beispielsweise durch eine dauerhafte Ermöglichung der telefonischen Krankschreibung.

Des Weiteren forderten sie das Eintreten für eine EBM-Reform, die sich nicht nur auf kosmetische Anpassungen beschränkt, sondern die hausärztliche Arbeitsweise angemessen abbildet und vergütet: „Eines der großen Projekte der kommenden Jahre muss sein, den Termindruck in den Praxen in den Griff zu bekommen. Dafür braucht es endlich eine strukturelle EBM-Reform. So lange beispielsweise ein Chroniker quasi jedes Quartal einmal in der Praxis vorstellig werden muss – auch wenn das medizinisch nicht notwendig ist –, wird der Arbeitsdruck immer weiter zunehmen. Wir erwarten, dass die ärztliche Selbstverwaltung in den kommenden Jahren hier nicht nur den Missstand verwaltet, sondern neue Wege einschlägt“, so Buhlinger-Göpfarth.