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Offener Brief an Gemeinsamen Bundesausschuss – Fortgeltung der Regelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Sehr geehrter Herr Professor Hecken,
sehr geehrte Mitglieder des Beschlussgremiums des Gemeinsamen Bundesausschuss,

zum 04. Mai 2020 läuft die Verlängerung der Sonderregelung zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erneut aus. Auf Basis der hausärztlichen Erfahrungen in den vergangenen Wochen fordern wir, dass die Regelung der telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Patienten mit Erkrankung der oberen Atem­wege bis zum Ende des Distanzgebots, aber zumindest bis zum Ende des 2. Quartals, fortgilt.

Solche Beschlüsse dürfen unter keinen Umständen erneut getroffen werden, ohne die Erfahrungen der Hausärztinnen und Hausärzte einzubeziehen. Denn sie kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten und wissen daher, was derartige Entscheidungen für die Versorgung bedeuten.

Vordringliche Aufgabe während der Corona-Pandemie sollte der Schutz der Risikopatienten sein. Würde die Sonderregelung allerdings bis zum 04. Mai auslaufen, werden gerade diese – also insbe­sondere multimorbide, ältere Patienten – versuchen, den Arztpraxen fernzubleiben, um Anste­ckungs­risiken zu minimieren. Das darf auf keinen Fall geschehen, denn so besteht die Gefahr, dass sich deren Erkrankungen durch Unterversorgung verschlimmern.

Daher fordern wir eine umgehende Verlängerung der Regelung sowie eine frühzeitige Information der Praxen und Patienten über die im G-BA getroffenen Beschlüsse.

Der Deutsche Hausärzteverband steht Ihnen auch weiterhin als Ansprechpartner bei Fragen rund um die aktuelle Versorgungssituation in den Hausarztpraxen zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Ulrich Weigeldt
Bundesvorsitzender