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Pressestatement anlässlich der neuen Testverordnung für Reiserückkehrer

Berlin, 31.07.2020 – Anlässlich der neuen Testverordnung für Reiserückkehrer äußert sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, wie folgt:

„Ich glaube, den Zuständigen ist nicht bewusst, welchen Aufwand eine Testung in der Praxis bedeutet. Hier mal ein Beispiel: Montagmorgen klingelt – im besten Fall – das Telefon, am Apparat Herr Schmidt; im schlimmsten Fall steht er mit der ganzen Familie plötzlich mitten im Wartezimmer, in dem bereits andere Patienten warten. Sie sind seit Freitag aus dem Urlaub zurück und nun drängt die Zeit, denn die 72 Stunden, um sich testen zu lassen, enden am Nachmittag. Was kann der Hausarzt jetzt tun? Im günstigsten Falle kriegt er den Patienten noch irgendwo unter, wobei er natürlich streng darauf achten muss, das Ansteckungsrisiko für die anderen Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten. Dann heißt es Schutzausrüstung anziehen, Abstrich nehmen und Aufklärungsgespräch über Hygienemaßnahmen, Validität der Tests und deren Konsequenz führen. Im Anschluss dann die Räume lüften und desinfizieren.

Betrachtet man diesen ganzen Behandlungskomplex, dann wirken die 15 Euro, die Hausarztinnen und Hausärzte für den Abstrich bekommen sollen, wie ein schlechter Scherz! Das ist eine Geringschätzung dessen, was die Kolleginnen und Kollegen hier zu leisten haben und leisten! Davon abgesehen ist unklar, ob die Hausärztinnen und Hausärzte überhaupt die Ressourcen haben, dies zu leisten und über die Verordnung zur Erbringung der Abstriche verpflichtet werden können.“