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Pressestatement anlässlich der Verabschiedung des GKV-FKG

Berlin, 13. Februar 2020 – Der Bundestag hat in seiner heutigen Plenarsitzung das Gesetz für einen Fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) verabschiedet. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundestages, im GKV-FKG keine weiteren Regelungen zum Thema der Diagnosekodierung im Zusammenhang mit der Abrechnung ärztlicher Leistungen einzufügen. Das ist ein gutes und klares Signal für die Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V.

Wir haben die Politik mit guten Argumenten überzeugen können, dass der Grundsatz aus dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG), dass es kein Geld für Diagnosen geben darf, die notwendige Klarstellung erfüllt. Dies haben wir ausdrücklich begrüßt! Wir Hausärztinnen und Hausärzte verdienen unser Honorar durch Leistungen, die wir allerdings durch eine korrekte Diagnosekodierung zu plausibilisieren haben. Damit dürfte auch die unselige Diskussion um angebliche Manipulationen in diesem Bereich ein Ende haben.

Wir Hausärztinnen und Hausärzte brauchen eine angemessene Honorierung unserer hausärztlichen Tätigkeit und keine Bestechungsgelder für Upcoding, um Krankenkassen zu höheren Zuweisungen aus dem RSA zu verhelfen.“