Nachrichten Detailansicht

Pressestatement zur Verabschiedung des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes

Berlin, 26.03.2020 – Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ beschlossen. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt:

„Wir begrüßen, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Herausforderungen, die sich gerade im Gesundheitssystem ergeben, in ihrer Dringlichkeit erkennt und zügig angeht. In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, die Ärztinnen und Ärzte umfassend zu unterstützen und ihnen die Anerkennung entgegenzubringen, die ihnen gebührt. Diese Wertschätzung wurde insbesondere durch den großen Beifall des Bundestages, der allen Betroffenen gutgetan hat, deutlich: Ein Signal, für das wir uns stellvertretend für die Hausärztinnen und Hausärzte explizit bedanken wollen.

Leider ist es daher umso unverständlicher, dass das jetzt beschlossene Gesetz so kurz greift, und gerade die an vorderster Front bis zur Erschöpfung tätigen Hausärztinnen und Hausärzte nicht ansatzweise so bedacht werden, wie es die Versorgungswirklichkeit erfordert. Hier bedarf es schnellstmöglich Nachbesserungen in der Gesetzgebung, aber auch auf Ebene der Gemeinsamen Selbstverwaltung.

Das jetzt geschnürte Paket berücksichtigt die aktuelle Versorgungssituation in den Hausarztpraxen nur in Teilbereichen. Diese hat sich seit Beginn der COVID-19-Pandemie stark verändert – und das nicht nur, weil zum Teil weniger Patienten in den Praxen behandelt werden. Es werden auch weniger beziehungsweise andere Leistungen erbracht – etwa die zur Minimierung der Ansteckungsgefahr so notwendige intensive Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten über Telefon oder Video. Aus diesem Grund brauchen wir jetzt schnelle und unkomplizierte Lösungen im gesamten Bereich der GKV, um existenzgefährdende Umsatzverluste zu vermeiden. Eine schnelle Maßnahme könnte sein, die vielen Telefonkontakte, die notwendig sind, um die Patienten in ihrer Umgebung zu betreuen und nicht in die Praxis bestellen zu müssen, so zu vergüten wie Praxiskontakte im Allgemeinen.

Gerade die Hausärztinnen und Hausärzte sind der Schutzwall gegen die Überforderung der stationären Versorgung. Ohne sie wäre es den Krankenhäusern nicht möglich, sich auf die intensivmedizinisch zu betreuenden Patientinnen und Patienten zu fokussieren.

Diese Basis darf auf keinen Fall wegbrechen. Deswegen bedarf es nicht nur der dringend benötigten und immer noch fehlenden Schutzausrüstung in den Praxen, sondern auch konkreten Nachbesserungen in der Gesetzgebung, um die Existenz der Hausarztpraxen für heute und auch für die Zukunft zu sichern. Daher fordern wir schnellstmöglich Anpassungen von Seiten der Gesundheitspolitik."