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Pressestatement zur Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Bundestag

Berlin, 14.03.2019 – Der Bundestag hat heute das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet, das nun zum 01. Mai 2019 in Kraft treten soll. Hierzu erklärt der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt:

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich die Politik an entscheidenden Stellen gesprächsbereit gezeigt hat und einige wichtige Neuregelungen noch Eingang in das Gesetz gefunden haben. Mit manchen Maßnahmen schießt der Gesetzgeber allerdings über das Ziel hinaus. Vielen Akteuren der gemeinsamen Selbstverwaltung, aber auch der Ärzteschaft selbst, wird die notwendige „Beinfreiheit“ genommen.

Der größte Pluspunkt aus unserer Sicht ist eine grundsätzliche Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Die verpflichtende Bonifizierung einer Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist als positives Signal zu bewerten. Allerdings müssen wir abwarten, wie die Kassen mit dieser Regelung umgehen werden und wie das recht bürokratische Verfahren zur prospektiven Berechnung von Einsparungen in der Praxis umgesetzt wird. Möglicherweise bedarf es hier in Zukunft noch einiger Nachbesserungen. Die Fortgeltungsregelung für gekündigte HZV-Verträge sorgt dafür, dass diese innovative Versorgungsform für Versicherte wie auch für Hausarztpraxen noch attraktiver wird und keine Versorgungslücken entstehen. Das ist wichtig, denn nur in der HZV ist eine wirkliche Strukturverbesserung der Patientenversorgung nachweislich festzustellen.

Die zusätzliche extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung von neuen Patienten ist als ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Aufhebung der Budgets zu befürworten. Denn nur durch eine angemessene Vergütung ist eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen. Auch die Anpassung der Vergütung für die Vermittlung von Facharztterminen trifft auf Zustimmung bei Hausärztinnen und Hausärzten. Dem anfallenden Aufwand für koordinierende Leistungen wird so zumindest annähernd Rechnung getragen – die ursprüngliche Vergütung war schlichtweg eine Geringschätzung hausärztlicher Tätigkeit.

Die teilweise massiven Eingriffe in die ärztliche Praxis bleiben zwar weiterhin bestehen und auch von einem Wegfall der Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder der Regress-Androhungen kann keine Rede sein, trotzdem beinhaltet das Gesetz für Hausärztinnen und Hausärzte sowie ihre Patientinnen und Patienten aber durchaus positive Aspekte."

 

Pressekontakt:
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