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Rundbrief des Bundesvorstandes am 22.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

während die Corona-Lage sich langsam auf weiterhin hohem Stand stabilisiert hat, rollt schon die nächste Krankheitswelle über unsere Patientinnen und Patienten. Dementsprechend ist die Belastung der Hausärztinnen und Hausärzte und ihrer Praxisteams auch in diesen Tagen wieder äußerst intensiv. Nach dem Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegen die Werte für die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE-Raten) bereits jetzt über Vorjahresniveau zum Höhepunkt von schweren Grippewellen. Dies schlägt sich natürlich auch in der Zahl der Arztbesuche nieder, mit denen wir täglich in unseren Praxen konfrontiert sind. Man muss ganz klar sagen: Die Hausarztpraxen kämpfen am Limit, um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten aufrechtzuerhalten.

Während allerorts davon die Rede ist, wie schwer es die Krankenhäuser haben, ist im Bezug auf die ambulante Versorgung von der Politik fast nichts zu hören. Das gilt leider im Besonderen für die hausärztliche Versorgung.

Für die Kinder und Jugendärzte hat der Bundesgesundheitsminister einen eher halbherzigen Versuch gestartet und eine „Entbudgetierung” angekündigt. Wie diese aussehen soll und ob sie am Ende de facto überhaupt dazu führt, dass die Arbeit auch besser bezahlt wird, ist zumindest zweifelhaft. Hier ist Vorsicht geboten, um sich kein vergiftetes Geschenk unter den Weihnachtsbaum legen zu lassen.

Unsere Forderungen sind da deutlich pragmatischer und kurzfristig umsetzbar. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Arbeitsbelastung der Hausarztpraxen mit der in der Corona-Pandemie absolut vergleichbar ist, fordern wir zusätzlich zu unserem Drängen und Verhandeln zum Inflationsausgleich und zum Ausgleich der Kostensteigerung:

  • Analog zur Corona-Zeit sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten (egal ob jung oder alt) im Zuge der aktuellen Infektionswelle kennzeichnen (vgl. GOP 88240). Die Vergütung dieser Fälle erfolgt dann extrabudgetär, zusätzlich zur regulären Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV).
  • Die Attestierung der Erkrankung eines Kindes für den Arbeitgeber soll nicht mehr ab dem ersten Tag erforderlich sein. Eine Krankmeldung von Kindern ohne ärztliches Attest muss für mindestens drei Tage möglich sein.
  • Die Corona-Sonderregelungen zur telefonischen AU, inklusive der Gleichstellung bei der Vergütung, müssen reaktiviert und auf die aktuellen medizinischen Indikationen der Infektwelle ausgeweitet werden.

Mit diesem Paket könnten unseren Praxen schnell und unbürokratisch unter die Arme gegriffen werden. Wir werden sehr deutlich machen, dass keine weitere Zeit verplempert werden darf. Wer die Versorgung sicherstellen will, der muss jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

Dass die Stimme unseres Verbandes durchaus Gewicht hat, hat das Hickhack um die Impfverordnung gezeigt. Hier wurde es im November 2022 noch mal hitzig. Die bis dahin geltende Impfverordnung war in ihrer Fassung bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Sowohl innerhalb der Regierung als auch im BMG ging man ursprünglich allerdings von einer Verlängerung bis April 2023 aus. Leider hatte man für die Impfleis-tungen keine Geldmittel im Bundeshaushalt 2023 eingestellt, so dass die Finanzierung plötzlich auf der Kippe stand. Dem ersten Impuls der politisch Verantwortlichen, die Corona-Schutzimpfung zum 01. Januar 2023 direkt in die Regelversorgung zu überführen, haben wir uns über mediale und politische Kanäle entschieden entgegengestellt. Eine kurzfristige Überführung der Corona-Schutzimpfung in die Regelversorgung wäre aus rein organisatorischen Gründen nicht möglich gewesen und hätte zu Chaos in den Hausarztpraxen geführt.

Die Politik hat reagiert, mittlerweile liegt der Entwurf einer 6. Änderungsverordnung der Corona-Schutzimpfungsverordnung vor. Er wurde am Mittwoch (21. Dezember 2022) durch das Kabinett gewunken und soll in den kommenden Tagen vom BMG erlassen werden. Im Wesentlichen bleibt es bei den bisherigen Regelungen, nun befristet bis zum 07. April 2023. Impfungen bleiben damit weiter möglich und einem geordneten Übergang der Schutzimpfung in die Regelversorgung steht eigentlich nichts mehr im Wege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder liegt ein ereignisreiches Jahr hinter uns, in dem die Hausärztinnen und Hausärzte eindrucksvoll gezeigt haben, dass sie der zentrale Pfeiler der Gesundheitsversorgung in Deutschland sind. Dafür sprechen wir Ihnen allen ein herzliches Dankeschön aus. Zudem wünschen wir Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest, viel Gesundheit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2023!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Beier               Prof. Dr. Nicola Buhliger-Göpfarth
Bundesvorsitzender           Erste stellvertretende Bundesvorsitzende