Nachrichten Details

Rundbrief des Bundesvorstandes am 27.03.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im gesundheitspolitischen Berlin herrscht aktuell Hochbetrieb. Eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben und Verordnungen werden derzeit diskutiert bzw. beschlossen. Für unseren Verband bedeutet das, dass wir sowohl vor als auch hinter den Kulissen aktiv sein müssen, um Fehlentwicklungen zum Nachteil von uns Hausärztinnen und Hausärzten sowie unseren Patientinnen und Patienten zu verhindern und gleich­zeitig sinnvollen Vorstößen den Weg zu ebnen.

Heute möchten wir Sie über zwei Themenbereiche informieren, bei denen in den letzten Wochen Fort­schritte erzielt werden konnten.

Entbudgetierung – Das Ziel ist in Sicht
Am 16. März 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung die Entbudgetierung der Kinderheilkunde sowie der Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie beschlossen. Diesem Beschluss waren monatelange, intensive Diskussionen um die konkrete Systematik vorausgegangen, denn Entbudgetierung ist nicht gleich Entbudgetierung. Aufgrund des abstrus komplexen Honorarsystems kann eine schlecht umge­setzte Entbudgetierung unter Umständen faktisch dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen am Ende weniger Geld in der Tasche haben als zuvor. Letztendlich einigte sich die Politik auf zwei unter­schiedliche Systematiken: Eine für die Kinderheilkunde und eine für die Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiater. Aber weswegen ist das auch für uns Hausärztinnen und Hausärzte relevant?

Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung eindeutig zur Entbudgetierung der Leistungen in der hausärztlichen Versorgung bekannt. Zwischenzeitlich gibt es auch das klare Versprechen der Politik sowie des Bundesgesundheitsministers selbst, dass diese zeitnah kommen soll. Wir gehen davon aus und erwarten, dass hier Wort gehalten wird!

Wenn die Politik das Projekt angeht, ist damit zu rechnen, dass sie sich an bereits bestehenden Rege­lungen orientiert. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir bereits frühzeitig deutlich gemacht haben, worauf es bei der Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ankommt. Für uns ist klar: Wir brauchen für den hausärztlichen Bereich eine Regelung analog zu der, die der Bundestag nun für die Kinderheilkunde verabschiedet hat. So wäre sichergestellt, dass Geld, das den Hausärztinnen und Hausärzte zusteht, nicht klammheimlich von den Krankenkassen wieder abgezogen werden kann. Gewinner einer Entbudgetierung wären insbesondere die KV-Regionen, in denen die Honorare aktuell sehr stark gekürzt werden – beispielsweise in Berlin und Hamburg. Eine Regelung, wie sie für kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen beschlossen wurde, wäre hingegen für den hausärztlichen Bereich nicht geeignet.

Sollte die Politik ihr Versprechen einhalten und die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte wie mehrfach angekündigt jetzt in die Wege leiten, dann wäre das ein großer Erfolg für unseren Verband und eine echte Stärkung der hausärztlichen Versorgung. Klar ist aber auch: Bis die Tinte unter dem Gesetz nicht trocken ist, bleiben wir wachsam.

Medizinalcannabis – Hausärztinnen und Hausärzte dürfen weiter verschreiben
Bereits durchsetzen konnten wir uns bei der Frage, wer in Zukunft Medizinalcannabis verschreiben darf. Insbesondere die Krankenkassen hatten gefordert, dass dies zukünftig nur noch einigen Gebietsfach­ärzten vorbehalten bleiben sollte. Dies wäre natürlich vollkommen inakzeptabel gewesen und hätte die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten deutlich erschwert!

Der Kreis der Patientinnen und Patienten, für die Medizinalcannabis infrage kommt, ist bekanntlich rela­tiv eng gefasst. Diejenigen, für die das unter Umständen sinnvoll sein kann, sind allerdings zum Großteil Patientinnen und Patienten, die in den Hausarztpraxen versorgt werden. Beispielhaft kann hier die Ver­sorgung von Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose oder auch die Palliativversorgung genannt werden. Es wäre daher vollkommen widersinnig gewesen, ausgerechnet uns die Verordnung zu untersagen. Wir sind froh, dass wir diesen Vorstoß der Krankenkassen dank unserer deutlichen Inter­vention abwehren konnten.

Es zeigt sich: Wenn wir als Hausärzteverbände nicht immer wieder in die Konfrontation gehen würden, dann gerieten die Interessen der Hausärztinnen und Hausärzte und unserer Patientinnen und Patienten unter die Räder. Wir sind im politischen Berlin die einzigen, die konsequent und ohne Wenn und Aber hausärztliche Interessen vertreten. Diese Aufgabe wird keine andere Institution für uns übernehmen. Daher ist es so wichtig, dass möglichst alle hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen – egal ob Allgemein­medizinerinnen und Allgemeinmediziner oder hausärztliche Internistinnen und Internisten, nieder­gelassen oder in Anstellung, Mitglied im Hausärzteverband sind!

Bundesärztekammer – Deutscher Hausärzteverband unterstützt erneute Kandidatur von Dr. Klaus Reinhardt
Im Mai entscheidet der Deutsche Ärztetag, wer die Bundesärztekammer (BÄK) in den kommenden vier Jahren als Präsidentin oder Präsident führen soll. Wir als Deutscher Hausärzteverband unterstützen dabei die Kandidatur von Dr. Klaus Reinhardt, der bereits seit 2019 Bundesärztekammerpräsident ist.

Dr. Reinhardt ist niedergelassener Hausarzt aus Bielefeld und kennt das Versorgungsgeschehen in unse­ren Praxen aus eigener Erfahrung. Er hat in den vergangenen Jahren als BÄK-Präsident einen hervorr­agenden Job gemacht und dabei die Interessen aller Ärztinnen und Ärzte vertreten – sowohl der ambu­lant als auch der stationär tätigen. Das war bei seinen Vorgängern bekanntlich nicht immer der Fall. Darüber hinaus hat er eine Reihe von wichtigen Themen angepackt, die auch uns Hausärztinnen und Hausärzten unter den Nägeln brennen. Dazu zählt beispielsweise sein Engagement gegen die Ausbrei­tung von investorenfinanzierten MVZ. Sowohl für uns als Hausärztinnen und Hausärzte, als auch für die gesamte Ärzteschaft, wäre es eine gute Nachricht, wenn Herr Dr. Reinhardt auch in Zukunft unser aller Interessen als Präsident der BÄK vertreten würde.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. Markus Beier
Bundesvorsitzender

Prof. Dr. Nicola Buhliger-Göpfarth
Erste stellvertretende Bundesvorsitzende